Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für unsere Dienstleistungen im Bereich Mietrecht

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Wohnrechtskanzlei (nachfolgend "Kanzlei" genannt) und ihren Mandanten über die Erbringung von Rechtsberatungs- und Vertretungsleistungen im Bereich des Mietrechts sowie für alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Mandatsverhältnis und Leistungsumfang

Ein Mandatsverhältnis kommt durch die Annahme eines Mandatsangebots durch die Kanzlei zustande. Die Annahme kann schriftlich, elektronisch oder durch schlüssiges Handeln erfolgen.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Mandatsvertrag. Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte Leistung, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs.

Die Kanzlei erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Beachtung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht. Sie ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwälte sowie fachkundige Dritte heranzuziehen.

3. Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei bei der Mandatsführung zu unterstützen. Er hat insbesondere:

  • alle für die Mandatsbearbeitung relevanten Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu übermitteln;
  • während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit der Kanzlei mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufzunehmen;
  • die Kanzlei unverzüglich über neue Entwicklungen und Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Mandat zu informieren;
  • Abwesenheiten, bei denen er nicht zu erreichen ist, rechtzeitig mitzuteilen.

Die Kanzlei ist berechtigt, die vom Mandanten übermittelten Informationen als wahr zu unterstellen, es sei denn, die Unrichtigkeit ist offenkundig.

4. Vergütung und Auslagen

Die Vergütung der Kanzlei richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen, hilfsweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen. Die Aufrechnung gegen Forderungen der Kanzlei ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Auslagen und Kosten Dritter, die im Zusammenhang mit der Mandatsbearbeitung anfallen (z.B. Gerichtskosten, Gebühren für Sachverständige), werden dem Mandanten gesondert in Rechnung gestellt. Die Kanzlei ist nicht verpflichtet, solche Kosten aus eigenen Mitteln vorzustrecken.

5. Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Kanzlei haftet für eigenes sowie für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen.

Die Haftung der Kanzlei für Vermögensschäden aufgrund von Berufsversehen ist auf einen Betrag von CHF 2.000.000,- (in Worten: zwei Millionen Schweizer Franken) für jeden Versicherungsfall beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51a Bundesrechtsanwaltsordnung für alle Fälle der Fahrlässigkeit. Sie gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

Für Verbindlichkeiten der Kanzlei aus dem Mandatsverhältnis (z.B. Gerichtskosten, Anwaltskosten gegnerischer Parteien) haftet ausschließlich die Kanzlei.

6. Kommunikation und Datenschutz

Die Kommunikation zwischen der Kanzlei und dem Mandanten erfolgt in der Regel schriftlich, per E-Mail oder telefonisch. Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Kanzlei ihm mandatsbezogene Informationen per E-Mail übermittelt, auch wenn diese nicht verschlüsselt sind. Der Mandant kann diesem jederzeit widersprechen.

Die Kanzlei ist berechtigt, die im Rahmen des Mandats anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Kanzlei.

Die Kanzlei wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

7. Beendigung des Mandats

Das Mandatsverhältnis kann vom Mandanten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

Die Kanzlei kann das Mandatsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Beendigung des Mandats hat der Mandant Anspruch auf Herausgabe der Handakten und aller für das Mandat relevanten Schriftstücke, die die Kanzlei aus Anlass ihrer Tätigkeit vom Mandanten oder für ihn erhalten hat. Die Herausgabepflicht erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen der Kanzlei und dem Mandanten und auch nicht auf Dokumente, die der Mandant bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat.

Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt 10 Jahre nach Beendigung des Mandats.

8. Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche des Mandanten gegen die Kanzlei aus dem Mandatsverhältnis verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

9. Rechtsschutzversicherung

Soweit die Kanzlei auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird sie von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwälte beauftragt sind.

Der Mandant ist dahingehend unterrichtet worden, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesem Zusammenhang geführte Korrespondenz eine separate Angelegenheit im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) darstellt, die vergütungspflichtig ist. Die Kosten der Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung werden von dieser in der Regel nicht übernommen.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mandanten und der Kanzlei gilt ausschließlich das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist der Sitz der Kanzlei, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die Kanzlei kann den Mandanten jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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