Beratung bei Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen

Schützen Sie sich vor ungerechtfertigten Kosten und erhalten Sie die optimale Unterstützung bei der Prüfung von Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen.

Jeder Franken zählt
Beratung zu Mieterhöhungen

Der Referenzzinssatz und seine Bedeutung

Der Referenzzinssatz ist ein entscheidender Faktor für die Beurteilung von Mieterhöhungen in der Schweiz.

Aktuelle Entwicklung

Der Referenzzinssatz in der Schweiz liegt derzeit bei 1.5% (Stand: Mai 2025).

Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen

Auswirkungen auf Ihre Miete

Eine Senkung des Referenzzinssatzes um 0.25 Prozentpunkte berechtigt Sie als Mieter zu einer Mietzinsreduktion von etwa 2.91%.

Rechenbeispiel:

Bei einer monatlichen Miete von CHF 2'000 und einer Senkung des Referenzzinssatzes um 0.25% beträgt die mögliche Mietzinsreduktion:

CHF 2'000 x 2.91% = CHF 58.20 pro Monat

Das entspricht:

CHF 698.40 pro Jahr

Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vermieter bei Mieterhöhungen den Referenzzinssatz korrekt anwendet und ob Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion haben.

Unsere Leistungen im Überblick

Professionelle Unterstützung bei allen Fragen rund um Mieterhöhungen und Nebenkosten

Mieterhöhungen

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von angekündigten Mieterhöhungen
  • Berechnung der zulässigen Miethöhe unter Berücksichtigung des Referenzzinssatzes
  • Formulierung von Einsprüchen gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen
  • Beantragung von Mietzinssenkungen bei gesunkenem Referenzzinssatz
  • Verhandlung mit dem Vermieter über angemessene Mietanpassungen
  • Vertretung vor der Schlichtungsbehörde bei Streitigkeiten über Mieterhöhungen

Nebenkostenabrechnungen

  • Detaillierte Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung
  • Identifikation nicht umlagefähiger Kosten in Ihrer Abrechnung
  • Überprüfung der Verteilschlüssel und Berechnungsmethoden
  • Einsichtnahme in Belege und Originalrechnungen
  • Formulierung von Einsprüchen gegen fehlerhafte Abrechnungen
  • Rückforderung überhöhter Nebenkosten für die letzten Jahre

Ihre Vorteile

Erhebliche Kosteneinsparungen
Rechtliche Sicherheit
Zeitersparnis
Starke Verhandlungsposition
Stressreduktion

Häufige Probleme bei Mieterhöhungen und Nebenkosten

Diese typischen Fallstricke können wir für Sie identifizieren und lösen.

Unzulässige Mieterhöhungen

Viele Vermieter begründen Mieterhöhungen nicht korrekt oder erhöhen die Miete stärker als durch den Referenzzinssatz gerechtfertigt wäre. Wir prüfen jede Mieterhöhung auf ihre Rechtmäßigkeit.

Nicht umlagefähige Nebenkosten

Häufig werden Kosten als Nebenkosten abgerechnet, die eigentlich in der Grundmiete enthalten sein sollten, wie z.B. Verwaltungskosten oder gewisse Reparaturen. Wir identifizieren solche unzulässigen Umlagen.

Fehlende Belege

Vermieter müssen auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege der Nebenkosten gewähren. Fehlende oder unvollständige Belege können zu einer Reduzierung Ihrer Nebenkostenzahlung führen.

Ungenutzte Mietzinssenkungen

Viele Mieter nutzen ihr Recht auf Mietzinssenkung bei sinkendem Referenzzinssatz nicht. Wir helfen Ihnen, von aktuellen und vergangenen Zinssenkungen zu profitieren.

Fehlerhafte Verteilschlüssel

Die Verteilung der Nebenkosten auf die verschiedenen Mietparteien muss nach einem transparenten und fairen Schlüssel erfolgen. Wir prüfen, ob der für Sie angewandte Verteilschlüssel korrekt ist.

Verspätete Abrechnungen

Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb einer angemessenen Frist nach Ende der Abrechnungsperiode gestellt werden. Verspätete Abrechnungen können unter Umständen nicht mehr durchsetzbar sein.

Unser Vorgehen

Transparenter Prozess für maximale Kosteneinsparungen

1. Erstgespräch und Unterlagenprüfung

Wir besprechen Ihr Anliegen und analysieren die relevanten Dokumente wie Mieterhöhungsschreiben oder Nebenkostenabrechnungen.

2. Rechtliche Beurteilung

Unsere Experten prüfen die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung oder Nebenkostenabrechnung und berechnen, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen.

3. Strategie und Handlungsempfehlung

Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie und besprechen mit Ihnen die verschiedenen Handlungsoptionen und deren Erfolgsaussichten.

4. Kommunikation mit dem Vermieter

Wir formulieren fachgerechte Schreiben an den Vermieter und vertreten Ihre Interessen in der weiteren Kommunikation.

5. Vertretung in Verfahren

Bei Bedarf vertreten wir Sie vor der Schlichtungsbehörde oder dem Mietgericht und setzen Ihre Ansprüche durch.

Erfolgsgeschichten

So haben wir anderen Mietern bereits geholfen

Mieterhöhung erfolgreich bekämpft

Familie Schmid erhielt eine Mieterhöhung von 12%, angeblich wegen gestiegener Unterhaltskosten. Durch unsere Prüfung stellten wir fest, dass die Erhöhung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach und konnten sie komplett abwehren. Einsparung: CHF 3'600 jährlich.

Ort: Zürich, 2024

Nebenkosten deutlich reduziert

Frau Müller hatte jahrelang überhöhte Nebenkosten gezahlt. Bei der Überprüfung entdeckten wir zahlreiche nicht umlagefähige Positionen und fehlerhafte Verteilschlüssel. Durch unsere Intervention konnte sie nicht nur die aktuelle Abrechnung reduzieren, sondern auch für die letzten drei Jahre Rückzahlungen in Höhe von CHF 4'800 erhalten.

Ort: Basel, 2024

Mietzinssenkung durchgesetzt

Herr Weber wusste nicht, dass er bei sinkendem Referenzzinssatz Anspruch auf eine Mietzinssenkung hat. Wir konnten für ihn eine Senkung um 7% durchsetzen, da der Vermieter die letzten beiden Zinssenkungen nicht weitergegeben hatte. Einsparung: CHF 1'680 jährlich.

Ort: Luzern, 2023

Erfolgreiche Schlichtung

Ein Mehrfamilienhaus mit 12 Parteien erhielt plötzlich deutlich höhere Heizkostenabrechnungen. Wir vertraten die Mietergemeinschaft vor der Schlichtungsbehörde und konnten nachweisen, dass der Vermieter Investitionskosten für eine neue Heizanlage unzulässigerweise auf die Mieter umgelegt hatte. Gesamtersparnis für alle Mieter: über CHF 15'000.

Ort: Bern, 2024

Unsere Preise

Transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten

Basisprüfung

CHF 220 / Pauschal
  • Prüfung einer Mieterhöhung oder Nebenkostenabrechnung
  • Rechtliche Beurteilung
  • Handlungsempfehlung
  • 30-minütige Besprechung
Beliebt

Standard

CHF 450 / Pauschal
  • Alles aus dem Basispaket
  • Detaillierter Prüfbericht
  • Entwurf eines Antwortschreibens
  • Akteneinsicht bei Nebenkosten
  • 60-minütige Besprechung

Premium

CHF 790 / Pauschal
  • Alles aus dem Standardpaket
  • Vollständige Korrespondenz mit Vermieter
  • Beratung für Rückforderung
  • Vertretung vor Schlichtungsbehörde
  • 6 Monate Nachbetreuung

Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. Bei besonders komplexen Fällen oder Mehrparteien-Häusern erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für unsere Dienstleistungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Mieterhöhungen und Nebenkosten

Wann kann die Miete erhöht werden?
Mieterhöhungen sind in der Schweiz nur zu bestimmten Terminen möglich, in der Regel zu den im Mietvertrag festgelegten Kündigungsterminen. Sie müssen dem Mieter mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist mit dem offiziellen Formular mitgeteilt werden. Die Erhöhung muss zudem begründet werden, z.B. mit einem gestiegenen Referenzzinssatz, Mehrleistungen des Vermieters oder allgemeinen Kostensteigerungen.
Welche Kosten dürfen als Nebenkosten abgerechnet werden?
Als Nebenkosten dürfen nur Kosten abgerechnet werden, die im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind und die tatsächlichen Aufwendungen des Vermieters für Leistungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache betreffen. Typische umlagefähige Nebenkosten sind Heizungs- und Warmwasserkosten, Allgemeinstrom, Hauswartkosten oder Wasser/Abwasser. Nicht umlagefähig sind dagegen Verwaltungskosten, Reparaturen, Versicherungsprämien des Gebäudes oder Hypothekarzinsen.
Wie lange kann ich eine Nebenkostenabrechnung beanstanden?
Nach Erhalt einer Nebenkostenabrechnung haben Sie als Mieter in der Regel 30 Tage Zeit, Einsicht in die Belege zu verlangen. Nach der Einsichtnahme sollten Sie zeitnah, idealerweise innerhalb weiterer 30 Tage, Beanstandungen geltend machen. Für die Rückforderung zu Unrecht bezahlter Nebenkosten gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst rasch nach Erhalt der Abrechnung zu handeln.
Wie beantrage ich eine Mietzinssenkung?
Bei einer Senkung des Referenzzinssatzes können Sie eine entsprechende Mietzinssenkung beantragen. Dies sollte schriftlich per Einschreiben erfolgen, mit Bezugnahme auf die Änderung des Referenzzinssatzes und der Berechnung der gewünschten Reduktion. Die Mietzinssenkung kann zum nächsten Kündigungstermin verlangt werden, muss aber rechtzeitig, d.h. vor Beginn der Kündigungsfrist, gestellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der korrekten Formulierung eines solchen Antrags.
Was kann ich tun, wenn mein Vermieter eine Mieterhöhung ohne offizielles Formular mitteilt?
Eine Mieterhöhung ist nur dann gültig, wenn sie mit dem offiziellen kantonalen Formular mitgeteilt wird. Erhöhungen, die formlos (z.B. per Brief oder E-Mail) oder mit einem nicht offiziellen Formular mitgeteilt werden, sind nichtig. In diesem Fall sollten Sie den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass die Erhöhung nicht rechtswirksam ist, und weiterhin den bisherigen Mietzins bezahlen. Möchte Ihr Vermieter die Erhöhung durchsetzen, muss er sie erneut mit dem korrekten Formular mitteilen.

Sparen Sie Geld und Nerven

Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Prüfung Ihrer Mieterhöhung oder Nebenkostenabrechnung.

Mieterhöhungen und Nebenkosten im Schweizer Mietrecht

Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen sind zwei Bereiche des Mietrechts, die für viele Mieter in der Schweiz regelmäßig zu Unsicherheiten und finanziellen Belastungen führen können. Das Schweizer Mietrecht bietet zwar einen umfassenden Schutz für Mieter, doch ohne fundierte Rechtskenntnisse ist es oft schwierig, die eigenen Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen.

Bei Mieterhöhungen ist der Referenzzinssatz ein entscheidender Faktor. Dieser wird vom Bundesamt für Wohnungswesen quartalsweise festgelegt und bildet die Grundlage für die Berechnung von Mietzinsanpassungen. Eine Senkung des Referenzzinssatzes berechtigt Mieter, eine entsprechende Reduktion des Mietzinses zu verlangen - ein Recht, das viele Mieter aus Unwissenheit oder Unsicherheit nicht wahrnehmen. Umgekehrt rechtfertigt ein Anstieg des Referenzzinssatzes nicht automatisch jede Mieterhöhung in der vom Vermieter gewünschten Höhe.

Bei den Nebenkosten kommt es häufig zu Unstimmigkeiten, da viele Vermieter Kosten abrechnen, die eigentlich nicht umlagefähig sind. Nach dem Schweizer Mietrecht dürfen nur tatsächliche Aufwendungen für bestimmte, im Mietvertrag ausdrücklich genannte Leistungen als Nebenkosten abgerechnet werden. Verwaltungskosten, allgemeine Instandhaltungskosten oder Versicherungsprämien gehören hingegen zur Grundmiete und dürfen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen ist oft komplex und erfordert ein geschultes Auge, um unzulässige Positionen zu identifizieren. Mieter haben das Recht, Einsicht in die Originalbelege zu nehmen und die Abrechnung zu beanstanden, wenn sie fehlerhafte oder nicht umlagefähige Kosten enthält. In der Praxis zeigt sich, dass viele Nebenkostenabrechnungen bei genauer Prüfung reduziert werden können, was zu erheblichen Einsparungen für die Mieter führt.

Eine professionelle Beratung im Bereich Mieterhöhungen und Nebenkosten kann sich für Mieter in mehrfacher Hinsicht auszahlen. Neben den unmittelbaren finanziellen Einsparungen führt die Durchsetzung Ihrer Rechte auch zu einem ausgewogeneren Mietverhältnis, in dem beide Parteien ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten respektieren. Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit Fachwissen und Erfahrung dabei, ungerechtfertigte Kosten zu vermeiden und Ihre Position als Mieter zu stärken.