Vertretung bei Kündigungsschutzverfahren
Wir helfen Ihnen, sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen zu wehren und Ihr Zuhause zu schützen. Erfahrene Rechtsvertretung für Mieter in der Schweiz.
Wichtige Fakten zum Kündigungsschutz
Wissen schützt – Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Mieter
30 Tage Anfechtungsfrist
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur 30 Tage Zeit, um diese anzufechten. Handeln Sie sofort, um Ihre Rechte zu wahren.
Rechtlich geprüfte Gründe
Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Es gibt zahlreiche Gründe, aus denen eine Kündigung anfechtbar oder sogar nichtig sein kann.
Mietverlängerung möglich
Selbst bei gültiger Kündigung können Sie in vielen Fällen eine Erstreckung des Mietverhältnisses um bis zu 4 Jahre erreichen.
Formvorschriften
Eine Kündigung muss bestimmten Formvorschriften entsprechen, um wirksam zu sein. Formfehler können zur Nichtigkeit führen.
Besonderer Kündigungsschutz
Bestimmte Personengruppen und Situationen genießen erweiterten Kündigungsschutz, z.B. Familien oder in Härtefällen.
Schlichtungsverfahren
Vor einem Gerichtsverfahren findet in der Regel ein Schlichtungsverfahren statt, bei dem oft bereits eine Einigung erzielt werden kann.
Unsere Dienstleistungen im Kündigungsschutz
Umfassende Betreuung in allen Phasen des Kündigungsverfahrens
Umfassender Kündigungsschutz
Eine Kündigung bedeutet nicht, dass Sie Ihre Wohnung zwangsläufig verlieren müssen. Das Schweizer Mietrecht bietet zahlreiche Schutzbestimmungen, die eine Kündigung unwirksam machen können oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses ermöglichen.
Unsere Rechtsanwälte prüfen jede Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Gericht – wir stehen an Ihrer Seite.
Prüfung der Kündigungsgültigkeit
- Sorgfältige Prüfung der formellen Korrektheit
- Bewertung des Kündigungsgrundes auf Rechtmäßigkeit
- Untersuchung auf möglichen Rechtsmissbrauch oder Schikane
- Prüfung auf Zustellung im Sperrfrist-Zeitraum
Kündigungsanfechtung
- Fristgerechte Einreichung der Anfechtung bei der Schlichtungsbehörde
- Ausarbeitung einer umfassenden rechtlichen Begründung
- Sorgfältige Sammlung und Aufbereitung von Beweismitteln
- Durchsetzung Ihrer Rechte bei missbräuchlichen Kündigungen
Erstreckungsverfahren
- Beantragung einer Erstreckung des Mietverhältnisses
- Darlegung der persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Härten
- Strategische Verhandlung der maximalen Erstreckungsdauer
- Hilfe bei der Wohnungssuche während der Erstreckungszeit
Vertretung im Verfahren
- Kompetente Vertretung vor der Schlichtungsbehörde
- Professionelle Verhandlungsführung für eine gütliche Einigung
- Bei Bedarf Vertretung vor dem Mietgericht
- Kontinuierliche Information über den Verfahrensstand
Häufige Anfechtungsgründe
Diese Gründe machen eine Kündigung häufig anfechtbar:
Rache- oder Vergeltungskündigung
Kündigungen, die ausgesprochen werden, weil der Mieter berechtigte Ansprüche geltend gemacht hat (z.B. nach einer Mängelrüge oder einem Antrag auf Mietzinsreduktion).
Kündigung in einer Sperrfrist
Kündigungen während gesetzlicher Sperrfristen, beispielsweise bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst des Mieters.
Kündigungszweck wider Treu und Glauben
Kündigungen mit einem Zweck, der gegen Treu und Glauben verstößt, z.B. um eine deutlich höhere Miete bei Neuvermietung zu erzielen.
Formfehler
Kündigungen, die nicht mit dem offiziellen Formular, nicht durch den Bevollmächtigten oder nicht fristgerecht zugestellt wurden.
Fehlender triftiger Grund bei Familienwohnung
Kündigungen einer Familienwohnung ohne triftigen Grund oder ohne Zustimmung beider Ehegatten.
Vorgeschobene Gründe
Kündigungen mit vorgeschobenen Gründen, z.B. angeblicher Eigenbedarf, wenn tatsächlich an einen neuen Mieter vermietet werden soll.
Erfolgsgeschichten
So haben wir anderen Mietern bereits geholfen:
Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam
Familie Meier erhielt eine Kündigung wegen angeblichen Eigenbedarfs des Vermieters. Wir konnten nachweisen, dass der Vermieter tatsächlich beabsichtigte, die Wohnung zu einem deutlich höheren Preis neu zu vermieten. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Die Familie konnte in ihrer Wohnung bleiben.
Erstreckung in schwieriger Lage
Herr Keller (75) erhielt nach 30 Jahren eine Kündigung wegen Umbauplänen. In seinem Alter und mit seinem kleinen Budget war die Wohnungssuche schwierig. Wir konnten für ihn eine Erstreckung um 2 Jahre erreichen, die ihm ausreichend Zeit gab, eine passende neue Wohnung zu finden.
Vergeltungskündigung erfolgreich angefochten
Frau Bühler erhielt eine Kündigung, nachdem sie über Schimmel in der Wohnung geklagt hatte. Wir konnten nachweisen, dass die Kündigung eine unzulässige Vergeltungsmaßnahme darstellte. Die Schlichtungsbehörde erkannte die Nichtigkeit der Kündigung an und verpflichtete den Vermieter zudem zur Beseitigung des Schimmels.
Formfehler führt zur Nichtigkeit
Familie Schmidt erhielt eine Kündigung per einfachem Brief. Unsere Prüfung ergab, dass in ihrem Kanton das offizielle Kündigungsformular hätte verwendet werden müssen. Wir konnten die formelle Nichtigkeit der Kündigung durchsetzen, wodurch das Mietverhältnis fortbestand.
Unsere Preise
Transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten
Erstberatung
- Analyse der Kündigungssituation
- Prüfung der Formgültigkeit
- Erste Handlungsempfehlung
- 60-minütiges Beratungsgespräch
Kündigungsanfechtung
- Alles aus dem Basispaket
- Ausarbeitung der Anfechtung
- Einreichung bei der Schlichtungsbehörde
- Beweismittelsammlung
- Vertretung bei einer Schlichtungsverhandlung
Komplettschutz
- Alles aus dem Anfechtungspaket
- Erstreckungsantrag
- Gerichtliche Vertretung
- Unterstützung bei der Wohnungssuche
- Komplette Verfahrensbetreuung
Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. Bei besonders komplexen Fällen oder bei mehreren Verfahren kann ein individuelles Angebot erstellt werden.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für unsere Dienstleistungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Kündigungsschutz
Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalte?
Muss ich die Miete weiterzahlen, wenn ich die Kündigung anfechte?
Was ist eine Erstreckung und wie funktioniert sie?
Kann ich mich gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs wehren?
Was sind Sperrfristen und wie wirken sie sich auf Kündigungen aus?
- Aktiven Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis (z.B. während eines Schlichtungsverfahrens)
- Schwerer Krankheit oder Unfall des Mieters (bis zu 90 Tage im 1. Mietjahr, 180 Tage im 2.-8. Mietjahr, 270 Tage ab dem 9. Mietjahr)
- Während Militär- oder Zivildienst des Mieters von über 11 Tagen
- Während Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt
Schützen Sie Ihr Zuhause
Handeln Sie jetzt! Bei Kündigungen ist schnelles Reagieren entscheidend. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung und Vertretung.
Kündigungsschutz im Schweizer Mietrecht
Das Schweizer Mietrecht bietet Mietern einen umfassenden Schutz gegen ungerechtfertigte Kündigungen und räumt ihnen wichtige Rechte ein, um sich gegen plötzliche Wohnungsverluste zu wehren. Diese Schutzbestimmungen sind von besonderer Bedeutung, da der Verlust der Wohnung für Betroffene oft mit erheblichen persönlichen und finanziellen Belastungen verbunden ist.
Im Kern des Kündigungsschutzes steht das Prinzip, dass Kündigungen nicht missbräuchlich sein dürfen. Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie als Vergeltungsmaßnahme ausgesprochen wird, weil der Mieter in guten Treuen Rechte aus dem Mietvertrag geltend gemacht hat, oder wenn sie ausschließlich dem Zweck dient, den Mieter zum Erwerb der gemieteten Wohnung zu drängen.
Besonders wichtig ist die 30-tägige Anfechtungsfrist nach Erhalt einer Kündigung. Diese relativ kurze Frist unterstreicht die Notwendigkeit, bei einer Kündigung umgehend fachkundigen Rat einzuholen und zu handeln. Die Anfechtung muss bei der zuständigen Schlichtungsbehörde eingereicht werden, die in einem ersten Schritt versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln. Erst wenn keine Einigung erzielt werden kann, geht der Fall vor das Mietgericht.
Neben der Anfechtung bietet das Erstreckungsverfahren eine weitere wichtige Schutzmöglichkeit. Selbst wenn eine Kündigung rechtmäßig ist, kann eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragt werden, wenn die sofortige Beendigung für den Mieter eine Härte bedeuten würde. Die mögliche Erstreckungsdauer richtet sich nach den individuellen Umständen und kann bei Wohnraum bis zu vier Jahre betragen.
Für Mieter ist es entscheidend, ihre Rechte zu kennen und bei einer Kündigung zeitnah professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei hat sich auf diese komplexen Verfahren spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mietern bei Kündigungsschutzverfahren. Wir setzen unser Fachwissen ein, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihnen zu helfen, Ihr Zuhause zu schützen oder zumindest ausreichend Zeit für einen geordneten Umzug zu gewinnen.