Vertretung bei Kündigungsschutzverfahren

Wir helfen Ihnen, sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen zu wehren und Ihr Zuhause zu schützen. Erfahrene Rechtsvertretung für Mieter in der Schweiz.

Ihr Wohnrecht ist unser Auftrag
Kündigungsschutz

Wichtige Fakten zum Kündigungsschutz

Wissen schützt – Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Mieter

30 Tage Anfechtungsfrist

Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur 30 Tage Zeit, um diese anzufechten. Handeln Sie sofort, um Ihre Rechte zu wahren.

Rechtlich geprüfte Gründe

Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Es gibt zahlreiche Gründe, aus denen eine Kündigung anfechtbar oder sogar nichtig sein kann.

Mietverlängerung möglich

Selbst bei gültiger Kündigung können Sie in vielen Fällen eine Erstreckung des Mietverhältnisses um bis zu 4 Jahre erreichen.

Formvorschriften

Eine Kündigung muss bestimmten Formvorschriften entsprechen, um wirksam zu sein. Formfehler können zur Nichtigkeit führen.

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen und Situationen genießen erweiterten Kündigungsschutz, z.B. Familien oder in Härtefällen.

Schlichtungsverfahren

Vor einem Gerichtsverfahren findet in der Regel ein Schlichtungsverfahren statt, bei dem oft bereits eine Einigung erzielt werden kann.

Unsere Dienstleistungen im Kündigungsschutz

Umfassende Betreuung in allen Phasen des Kündigungsverfahrens

Umfassender Kündigungsschutz

Eine Kündigung bedeutet nicht, dass Sie Ihre Wohnung zwangsläufig verlieren müssen. Das Schweizer Mietrecht bietet zahlreiche Schutzbestimmungen, die eine Kündigung unwirksam machen können oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses ermöglichen.

Unsere Rechtsanwälte prüfen jede Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Gericht – wir stehen an Ihrer Seite.

Prüfung der Kündigungsgültigkeit

  • Sorgfältige Prüfung der formellen Korrektheit
  • Bewertung des Kündigungsgrundes auf Rechtmäßigkeit
  • Untersuchung auf möglichen Rechtsmissbrauch oder Schikane
  • Prüfung auf Zustellung im Sperrfrist-Zeitraum

Kündigungsanfechtung

  • Fristgerechte Einreichung der Anfechtung bei der Schlichtungsbehörde
  • Ausarbeitung einer umfassenden rechtlichen Begründung
  • Sorgfältige Sammlung und Aufbereitung von Beweismitteln
  • Durchsetzung Ihrer Rechte bei missbräuchlichen Kündigungen

Erstreckungsverfahren

  • Beantragung einer Erstreckung des Mietverhältnisses
  • Darlegung der persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Härten
  • Strategische Verhandlung der maximalen Erstreckungsdauer
  • Hilfe bei der Wohnungssuche während der Erstreckungszeit

Vertretung im Verfahren

  • Kompetente Vertretung vor der Schlichtungsbehörde
  • Professionelle Verhandlungsführung für eine gütliche Einigung
  • Bei Bedarf Vertretung vor dem Mietgericht
  • Kontinuierliche Information über den Verfahrensstand

Häufige Anfechtungsgründe

Diese Gründe machen eine Kündigung häufig anfechtbar:

Rache- oder Vergeltungskündigung

Kündigungen, die ausgesprochen werden, weil der Mieter berechtigte Ansprüche geltend gemacht hat (z.B. nach einer Mängelrüge oder einem Antrag auf Mietzinsreduktion).

Kündigung in einer Sperrfrist

Kündigungen während gesetzlicher Sperrfristen, beispielsweise bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst des Mieters.

Kündigungszweck wider Treu und Glauben

Kündigungen mit einem Zweck, der gegen Treu und Glauben verstößt, z.B. um eine deutlich höhere Miete bei Neuvermietung zu erzielen.

Formfehler

Kündigungen, die nicht mit dem offiziellen Formular, nicht durch den Bevollmächtigten oder nicht fristgerecht zugestellt wurden.

Fehlender triftiger Grund bei Familienwohnung

Kündigungen einer Familienwohnung ohne triftigen Grund oder ohne Zustimmung beider Ehegatten.

Vorgeschobene Gründe

Kündigungen mit vorgeschobenen Gründen, z.B. angeblicher Eigenbedarf, wenn tatsächlich an einen neuen Mieter vermietet werden soll.

Erfolgsgeschichten

So haben wir anderen Mietern bereits geholfen:

Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam

Familie Meier erhielt eine Kündigung wegen angeblichen Eigenbedarfs des Vermieters. Wir konnten nachweisen, dass der Vermieter tatsächlich beabsichtigte, die Wohnung zu einem deutlich höheren Preis neu zu vermieten. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Die Familie konnte in ihrer Wohnung bleiben.

Ort: Zürich, 2024

Erstreckung in schwieriger Lage

Herr Keller (75) erhielt nach 30 Jahren eine Kündigung wegen Umbauplänen. In seinem Alter und mit seinem kleinen Budget war die Wohnungssuche schwierig. Wir konnten für ihn eine Erstreckung um 2 Jahre erreichen, die ihm ausreichend Zeit gab, eine passende neue Wohnung zu finden.

Ort: Basel, 2023

Vergeltungskündigung erfolgreich angefochten

Frau Bühler erhielt eine Kündigung, nachdem sie über Schimmel in der Wohnung geklagt hatte. Wir konnten nachweisen, dass die Kündigung eine unzulässige Vergeltungsmaßnahme darstellte. Die Schlichtungsbehörde erkannte die Nichtigkeit der Kündigung an und verpflichtete den Vermieter zudem zur Beseitigung des Schimmels.

Ort: Bern, 2024

Formfehler führt zur Nichtigkeit

Familie Schmidt erhielt eine Kündigung per einfachem Brief. Unsere Prüfung ergab, dass in ihrem Kanton das offizielle Kündigungsformular hätte verwendet werden müssen. Wir konnten die formelle Nichtigkeit der Kündigung durchsetzen, wodurch das Mietverhältnis fortbestand.

Ort: Luzern, 2024

Unsere Preise

Transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten

Erstberatung

CHF 280 / Pauschal
  • Analyse der Kündigungssituation
  • Prüfung der Formgültigkeit
  • Erste Handlungsempfehlung
  • 60-minütiges Beratungsgespräch
Beliebt

Kündigungsanfechtung

CHF 790 / Pauschal
  • Alles aus dem Basispaket
  • Ausarbeitung der Anfechtung
  • Einreichung bei der Schlichtungsbehörde
  • Beweismittelsammlung
  • Vertretung bei einer Schlichtungsverhandlung

Komplettschutz

CHF 1'450 / Pauschal
  • Alles aus dem Anfechtungspaket
  • Erstreckungsantrag
  • Gerichtliche Vertretung
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Komplette Verfahrensbetreuung

Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. Bei besonders komplexen Fällen oder bei mehreren Verfahren kann ein individuelles Angebot erstellt werden.

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für unsere Dienstleistungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Kündigungsschutz

Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalte?
Handeln Sie rasch! Die Frist zur Anfechtung einer Kündigung beträgt nur 30 Tage ab Zustellung. Prüfen Sie zunächst, ob die Kündigung formgerecht erfolgt ist (offizielles Formular, Unterschrift des Vermieters oder seines Vertreters, Angabe von Fristen). Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise, die gegen die Rechtmäßigkeit der Kündigung sprechen könnten. Kontaktieren Sie idealerweise umgehend einen spezialisierten Anwalt, um Ihre Handlungsoptionen zu besprechen.
Muss ich die Miete weiterzahlen, wenn ich die Kündigung anfechte?
Ja, während des Anfechtungsverfahrens müssen Sie die Miete weiterhin pünktlich bezahlen. Die Anfechtung einer Kündigung entbindet nicht von der Pflicht zur Mietzahlung. Zahlungsverzug könnte sogar zu einer fristlosen Kündigung führen, die schwieriger anzufechten ist. Stellen Sie also sicher, dass Sie Ihren mietvertraglichen Verpflichtungen weiterhin nachkommen, während das Verfahren läuft.
Was ist eine Erstreckung und wie funktioniert sie?
Eine Erstreckung ist eine zeitlich begrenzte Verlängerung des Mietverhältnisses über den Kündigungstermin hinaus. Sie kann beantragt werden, wenn die Kündigung zwar gültig ist, aber die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine Härte bedeuten würde. Bei Wohnräumen kann eine Erstreckung für maximal 4 Jahre gewährt werden, bei Geschäftsräumen für maximal 6 Jahre. Die Erstreckung gibt dem Mieter mehr Zeit, eine neue Wohnung oder Geschäftsräume zu finden. Der Antrag auf Erstreckung muss ebenfalls innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Kündigung gestellt werden und kann gleichzeitig mit einer Anfechtung eingereicht werden.
Kann ich mich gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs wehren?
Grundsätzlich ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zulässig, wenn der Vermieter oder nahe Familienangehörige tatsächlich einen dringenden und konkreten Eigenbedarf haben. Allerdings müssen Sie eine solche Kündigung nicht einfach hinnehmen. Es lohnt sich zu prüfen, ob der angegebene Eigenbedarf tatsächlich besteht oder nur vorgeschoben ist. In vielen Fällen können wir nachweisen, dass kein echter Eigenbedarf vorliegt oder dass der Vermieter seinen Bedarf auch anders decken könnte. Selbst bei bestehendem Eigenbedarf kann unter Umständen eine Erstreckung erreicht werden, wenn die Kündigung für Sie eine besondere Härte darstellt.
Was sind Sperrfristen und wie wirken sie sich auf Kündigungen aus?
Sperrfristen sind Zeiträume, in denen der Vermieter grundsätzlich nicht kündigen darf. Sie treten ein bei:
  • Aktiven Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis (z.B. während eines Schlichtungsverfahrens)
  • Schwerer Krankheit oder Unfall des Mieters (bis zu 90 Tage im 1. Mietjahr, 180 Tage im 2.-8. Mietjahr, 270 Tage ab dem 9. Mietjahr)
  • Während Militär- oder Zivildienst des Mieters von über 11 Tagen
  • Während Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt
Eine während einer Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig. Wird die Kündigung vor Beginn einer Sperrfrist ausgesprochen, aber die Kündigungsfrist fällt teilweise in die Sperrfrist, verlängert sich die Kündigungsfrist bis nach dem Ende der Sperrfrist.

Schützen Sie Ihr Zuhause

Handeln Sie jetzt! Bei Kündigungen ist schnelles Reagieren entscheidend. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung und Vertretung.

Kündigungsschutz im Schweizer Mietrecht

Das Schweizer Mietrecht bietet Mietern einen umfassenden Schutz gegen ungerechtfertigte Kündigungen und räumt ihnen wichtige Rechte ein, um sich gegen plötzliche Wohnungsverluste zu wehren. Diese Schutzbestimmungen sind von besonderer Bedeutung, da der Verlust der Wohnung für Betroffene oft mit erheblichen persönlichen und finanziellen Belastungen verbunden ist.

Im Kern des Kündigungsschutzes steht das Prinzip, dass Kündigungen nicht missbräuchlich sein dürfen. Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie als Vergeltungsmaßnahme ausgesprochen wird, weil der Mieter in guten Treuen Rechte aus dem Mietvertrag geltend gemacht hat, oder wenn sie ausschließlich dem Zweck dient, den Mieter zum Erwerb der gemieteten Wohnung zu drängen.

Besonders wichtig ist die 30-tägige Anfechtungsfrist nach Erhalt einer Kündigung. Diese relativ kurze Frist unterstreicht die Notwendigkeit, bei einer Kündigung umgehend fachkundigen Rat einzuholen und zu handeln. Die Anfechtung muss bei der zuständigen Schlichtungsbehörde eingereicht werden, die in einem ersten Schritt versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln. Erst wenn keine Einigung erzielt werden kann, geht der Fall vor das Mietgericht.

Neben der Anfechtung bietet das Erstreckungsverfahren eine weitere wichtige Schutzmöglichkeit. Selbst wenn eine Kündigung rechtmäßig ist, kann eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragt werden, wenn die sofortige Beendigung für den Mieter eine Härte bedeuten würde. Die mögliche Erstreckungsdauer richtet sich nach den individuellen Umständen und kann bei Wohnraum bis zu vier Jahre betragen.

Für Mieter ist es entscheidend, ihre Rechte zu kennen und bei einer Kündigung zeitnah professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei hat sich auf diese komplexen Verfahren spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mietern bei Kündigungsschutzverfahren. Wir setzen unser Fachwissen ein, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihnen zu helfen, Ihr Zuhause zu schützen oder zumindest ausreichend Zeit für einen geordneten Umzug zu gewinnen.